Sekundärprävention
Ziel der Sekundärprävention ist das frühzeitige Erkennen von Erkrankungen und Belastungsfolgen. Des Weiteren sollen das Fortschreiten, Verschlimmern und Chronifizieren der Erkrankung verhindert werden.
Maßnahmen nach Paragraph 25 und 26 des Sozialgesetzbuch V (SGB V):
Beispiele:
1. Früherkennungsmaßnahmen, wie Screenings und Vorsorgeuntersuchungen zur rechtzeitigen Erkennung
bisher symptomloser Erkrankungen
2. sämtliche Maßnahmen, die das Voranschreiten einer kardiovaskulären Erkrankung verhindern
3. Drogenprogramme für Jugendliche, welche bereits in Kontakt mit Drogen geraten sind