Tertiärprävention
Ziel der Tertiärprävention ist, dass nach einer Manifestierung der Erkrankung ein weiteres Fortschreiten, Folgeschäden oder ein Wiedereintritt der Erkrankung verhindert werden.
Maßnahmen nach Paragraph 43 des Sozialgesetzbuch V (SGB V):
Beispiele:
1.
Anschlussheilbehandlung
2. Rehabilitation